Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der zwölf EG-Mitgliedstaaten im niederländischen Maastricht den Vertrag zur Gründung der Europäischen Union (EU). Durch eine Reform des europäischen Gemeinschaftsrechts, die Terminfestlegung für den Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch Schaffung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde die europäische Integration vertieft.
Grundlagen
Unter dem neu geschaffenen Dach der Europäischen Union werden die drei Gemeinschaften EGKS, und Euratom sowie die politische Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, Verteidigung, Polizei und Justiz zusammengefasst. Der Vertrag legt den Grundstein zur europäischen Währungsunion und zum Euro. |