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Sozialstaat Deutschland | |
Bewahrung durch Erneuerung: Der Kampf um die Finanzierbarkeit des Sozialstaates 1980er Jahre: Kürzungen und Richtungsänderung Zur finanziellen Konsolidierung und "Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft" ging die Regierung Kohl im Bereich der Sozialleistungen zunächst daran, die Ausgaben zu bremsen. Kürzungen wurden insbesondere bei der Ausbildungsförderung, bei der Sozialhilfe, bei Arbeitslosengeld und -hilfe sowie bei den Renten vorgenommen. Zwischen 1982 und 1990 sank die Sozialleistungsquote von 33,0 % auf 29,0 % Prozent. Konsequenzen der Wiedervereinigung Nach der Vereinigung kehrte der Finanzierungsbedarf die Entwicklung im Bereich der Sozialleistungsquote zunächst wieder um. Dies war der Preis, der für die Aufgabe bezahlt werden musste, das westdeutsche Sozialrecht auf die neuen Bundesländer zu übertragen. Der wohl wichtigste Erfolg war dabei, dass die Preisstabilität in Deutschland nicht litt; nur so konnten die Sozialunion am 1. Juli 1990 erfolgreich eingeführt und der Einigungsprozess nach dem 3. Oktober 1990 sozialpolitisch abgesichert werden. 1990er Jahre: Reformen Nach der Konsolidierung des Aufbaus Ost 1992 ging die Regierung Kohl daran, die gesetzlichen Sozialleistungen behutsam abzusenken. Noch im gleichen Jahr wurde der weitere Anstieg des Anteils der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt auf 8,7 % begrenzt. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde 1992 die bisherige Orientierung der Rentensteigerungen an der Bruttolohnentwicklung durch eine Anpassung an die Nettolohnentwicklung ersetzt. 1997 wurde die Rentenanpassungsformel um einen demographischen Faktor ergänzt, den die Regierung Schröder 1999 wieder rückgängig machte. |
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