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Abitur in Unna/Westfalen, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn und Köln, Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen, Promotion zum Dr. jur. mit der Dissertation "Abschied vom Reichsleistungsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum RLG", 1960 Zulassung als Rechtsanwalt
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