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| Einigungsvertrag 1990 | |
Der "Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands" (Einigungsvertrag) wurde am 31. August 1990 im Kronprinzenpalais in Ost-Berlin von den Verhandlungsführern Wolfgang Schäuble für die Bundesregierung und Günther Krause für die DDR-Regierung unterzeichnet. Inhalte Nachdem der Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990 in Kraft getreten war, regelte der Einigungsvertrag die weiteren zur Wiedervereinigung notwendigen Schritte. Es ging dabei um die Modalitäten des Beitritts, um Verfassungsänderungen, Rechtsangleichung, öffentlichen Dienst, Staatshaushalt, Sozialsystem sowie Kulturförderung. Berlin wurde zur künftigen Hauptstadt des vereinigten Deutschland bestimmt. Resonanz In wochenlangen öffentlichen und parteipolitischen Debatten war zuvor vor allem über die sozialen Konsequenzen der Vereinigung sowie um die Eigentumsfrage (Entschädigung oder Rückgabe), das Abtreibungsrecht und um Verbleib und Behandlung der Stasi-Akten gestritten worden. Schließlich wurde der Vertrag von einer breiten Mehrheit aus CDU/CSU, Liberalen und Sozialdemokraten angenommen. PDS, Grüne und Bündnis 90 lehnten ihn ab. Auch in den Medien stieß das Vertragswerk durchweg auf Zustimmung. Wolfgang Schäuble lobte es als "solides und tragfestes Fundament für unser Gemeinwesen". Abstimmung Am 20. September 1990 wurde es mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit von der Volkskammer und vom Deutschen Bundestag verabschiedet. In der Volkskammer stimmten 299 gegen 80 Abgeordnete bei 1 Enthaltung, im Deutschen Bundestag votierten 440 gegen 47 Abgeordnete bei 3 Enthaltungen für den Vertrag. Der Bundesrat billigte am nächsten Tag den Vertrag einstimmig. |
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